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Erfahren Sie, warum Sie bei alternativen Investmentfonds (AIF´s) Kapitalanlagen für höchste Ansprüche erwarten dürfen!

Die sogenannte AIFM-Richtlinie ist mit der Umsetzung durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) im Juli 2013 Teil des deutschen Rechts geworden. Damit hat der Gesetzgeber den Startschuss für tief greifende Veränderungen gegeben – für die privaten Anleger und besonders auch für die Emittenten von Fonds. Die Emissionshäuser alternativer Investmentfonds (AIF´s), die früher als geschlossene Fonds bezeichnet wurden, müssen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine AIFM-Lizenz beantragen.

Damit unterliegen die Manager alternativer Investmentfonds (AIF´s) erstmals dem gleichen Rechtsrahmen wie offene Investmentfonds. Die notwendige Lizenzierung und Aufsicht durch die BaFin hat den Markt für alternative Investmentfonds (AIF´s) bereits stark verändert: Experten gehen davon aus, dass in der Folge von den ehemals rund 360 Anbietern geschlossener Fonds in Deutschland lediglich etwa 60 bis 80 Anbieter dauerhaft bestehen bleiben und neue Produkte als alternative Investmentfonds (AIF´s) auflegen werden. Diese starke Konsolidierung des Marktes wird zu einer weiteren Stabilisierung und
Professionalisierung der angebotenen Produkte führen.

Mit Einführung der AIFM-Richtlinie und des KAGB hat sich der Gesetzgeber von den Folgen der Finanzkrise leiten lassen: Der Anlegerschutz sollte weiter gestärkt und “Lücken” sollten geschlossen werden. Die nunmehr „alternative Investmentfonds“ (AIF’s) genannten geschlossenen Fonds müssen seit Mitte 2013 in vielen Bereichen von einer Verwahrstelle kontrolliert werden. Die Neuerungen durch die AIFM-Richtlinie und das KAGB unterstreichen einmal mehr die Bedeutung und Notwendigkeit von Verwahrstellen und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG´s) für einen sicheren Fondsmarkt.

In Zeiten sinkender Margen bei Geldanlagen zehrt die Inflation die realen Investitionsgewinne häufig auf. Aktuell sind überdies Negativzinsen am Geldanlagemarkt zu beobachten, die nicht einmal mehr eine Teilkompensation zulassen. Damit droht ein Substanzverlust des eingesetzten Kapitals, der private und institutionelle Investoren gleichermaßen trifft. Eine immanente Suche nach nachhaltigen Margen bei kalkulierbaren Risiken ist die Folge. Viele institutionelle Anleger haben hierzu in den vergangenen Jahren ihre Anlagen in Immobilien und anderen alternativen Assetklassen signifikant erhöht. Diese sogenannten Sachwertanlagen nehmen heute bei einzelnen Großinvestoren bereits zehn bis zwölf Prozent ein. Durch die neue Regulierung haben nun auch private Investoren die Möglichkeit, über alternative Investmentfonds (AIF’s) in solche Sachwerte zu investieren und dabei den gleichen Schutz wie bei offenen Investmentfonds zu genießen.

Privatanleger können somit vergleichsweise einfach auf alternative Investmentfonds (AIF’s) zugreifen und erhalten damit Zugang zu neuen Assetklassen, darunter regenerative Energien, Infrastruktur, Luftfahrt oder Private Equity – dank KAGB mit dem bekannten Investorenschutz.

Regel Nr.1: Verliere niemals Geld. Regel Nr.2: Vergiss niemals Regel Nr.1(Warren Buffett, US-Großinvestor und Gründer des Investment-Unternehmens Berkshire Hathaway)